Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Ab Juni 2025 Pflicht – oder echte Chance für dein Business

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Was bedeutet Barrierefreiheit im Web eigentlich?

Barrierefreiheit bedeutet, dass deine Website so gestaltet ist, dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen nutzbar ist – zum Beispiel für Personen mit:

  • eingeschränktem Seh- oder Hörvermögen
  • motorischen oder kognitiven Einschränkungen
  • Altersbedingten Einschränkungen oder geringer Technikaffinität

Das umfasst unter anderem:

  • gute Lesbarkeit (Kontraste, Schriftgrößen)
  • Alternativtexte für Bilder
  • Tastaturbedienbarkeit
  • klare, verständliche Sprache

Und: Was barrierefrei ist, ist oft auch benutzerfreundlicher für alle.

Gilt die Barrierefreiheits-Pflicht auch für deine Website?

Die neuen Vorgaben stammen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und setzen eine EU-Richtlinie um. Ziel ist es, den Zugang zu digitalen Dienstleistungen für alle Menschen zu ermöglichen.

Aber: Die Pflicht gilt nicht für alle Websites. Sie betrifft nur bestimmte Unternehmen und Angebote.

Diese drei Dinge müssen gleichzeitig zutreffen, damit du betroffen bist:

  1. Du bietest digitale Produkte oder Dienstleistungen an (z. B. Software, Onlinekurse, E-Books, Web-Apps, Buchungsportale, Self-Service-Terminals)
  2. Du bist kein Kleinstunternehmen im Sinne des Gesetzes
  3. Deine Website oder dein digitales Produkt ist nicht nur informativ, sondern Teil des digitalen Verkaufs- oder Nutzungssystems

Wer gilt als Kleinstunternehmen – und ist damit ausgenommen?

Du bist von der gesetzlichen Pflicht befreit, wenn alle folgenden Punkte auf dich zutreffen:

  • Du hast weniger als 10 Beschäftigte
  • Du machst nicht mehr als 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme pro Jahr
  • Du bietest keine barrierepflichtigen digitalen Produkte wie Software oder Apps an

Beispiel:
Ein:e Coach:in mit 1-Personen-Business, die Onlinekurse auf der eigenen Website beschreibt und über Digistore24 verkauft, ist in der Regel nicht betroffen.

Achtung – Nicht alle „kleinen“ Anbieter sind ausgenommen

Nicht jede kleine Firma ist automatisch befreit.
Beispiele:

  • Ein Online-Shop mit 3 Mitarbeitenden, aber 2,5 Mio. € Umsatz → nicht ausgenommen
  • Ein Einzelunternehmer, der eine App vertreibt → Produkt kann trotzdem unter die Pflicht fallen
  • Ein digitales Buchungsportal für Veranstaltungen → wahrscheinlich betroffen

Und was ist mit Plattformen wie Digistore24, Elopage oder CopeCart?

Wenn du deine digitalen Produkte über solche Plattformen verkaufst, gilt:

  • Die Plattform selbst ist verantwortlich für die Barrierefreiheit des Kaufprozesses
  • Du bist für deine eigene Website verantwortlich – aber nur, wenn du unter die Pflicht fällst

Viele Anbieter:innen kleiner Onlinekurse oder Memberships sind deshalb nicht betroffen.

Warum sich freiwillige Barrierefreiheit trotzdem lohnen kann

Auch wenn du nicht verpflichtet bist – eine barrierefreie Website bringt viele Vorteile:

  • Bessere Nutzererfahrung für alle Besucher:innen
  • Besseres Ranking bei Google durch technisch sauberen Aufbau
  • Stärkere Kundenbindung und positiver Eindruck
  • Mehr Menschen können dein Angebot wahrnehmen – z. B. auch ältere Nutzer:innen

Was kannst du jetzt tun? (Deine 3-Schritte-Checkliste)

  1. Kurz prüfen:
    Bin ich Kleinstunternehmer:in (weniger als 10 Mitarbeitende UND unter 2 Mio. € Umsatz)?
  2. Angebot einordnen:
    Biete ich digitale Produkte oder Dienstleistungen, die unter das Gesetz fallen?
  3. In Ruhe entscheiden:
    Wenn du betroffen bist → starte mit kleinen Maßnahmen
    Wenn nicht → vielleicht trotzdem für bessere Usability sorgen

Fazit

  • Gesetzlicher Handlungsdruck betrifft nicht alle Webseiten
  • Kein Bedarf für einen monatlichen Barrierefreiheitsvertrag
  • Stattdessen sinnvoller: regelmäßige, gezielte technische Updates und punktuelle Überarbeitungen – auch mit Blick auf Barrierefreiheit
  • Wenn ihr mit öffentlichen Auftraggebern arbeitet, lohnt sich zusätzlich ein Blick in die jeweiligen Ausschreibungen

Ausnahmen bestätigen die Regel. Wenn ihr euch mehr über das Thema informieren möchtet, empfehle ich den einfach erklärten Beitrag des Händlerbundes mit einem Schnellcheck und einem kommenden Webinar über das Thema:
https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-bfsg

Das Gesetz findet ihr hier online:
https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-node.html

Gerne unterstütze ich euch dabei, die nächsten Schritte zu planen – transparent, bedarfsgerecht und ohne künstlichen Druck.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte wurden nach bestem Wissen recherchiert und dienen ausschließlich der Information.
Mein Ziel ist es, dir einen verständlichen Überblick zu geben, was dich als Unternehmer:in im Zusammenhang mit dem BFSG erwartet.

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